Mit selbst ausgestellten Zeugnissen in die Großkanzlei
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Am 23.11.2020 verurteilte das Amtsgericht München einen 35-jährigen nunmehrigen Handwerker-Azubi aus dem Landkreis Freising zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung und ordnete die Zahlung von 325.642 Euro an Wertersatz an. Der Mann hatte sich selbst juristische Staatsexamenszeugnisse mit Prädikat ausgestellt und anschließend mehrere Jahre als Rechtsanwalt gearbeitet, obwohl er sein Jurastudium nach 6 Semestern abgebrochen hatte.

Mit gefälschten Examenszeugnissen in die Großkanzlei

Der Angeklagte fälschte im Münchner Notariat seines früheren Ausbilders ab November 2015 Beglaubigungen juristischer Staatsexamenszeugnisse, in denen er sich für das Erste Examen 2012 sehr gute 12,48 und für das Zweite mit Datum 25.05.2015 immerhin noch 11,64 Punkte bescheinigte. Solche Noten werden in Bayern nur von einem kleinen einstelligen Prozentanteil der Kandidaten erreicht. Tatsächlich hatte der Angeklagte das Jurastudium nach sechs Semestern ohne Abschluss abgebrochen. Die Fälschungen legte er der Rechtsanwaltskammer zur Erlangung der Rechtsanwaltszulassung vor, um dann bis 30.09.2019 als Rechtsanwalt oder Syndikus zu arbeiten. So verschaffte er sich zunächst bei einer angesehenen Großkanzlei eine Erstanstellung im Immobilienwirtschaftsrecht und erzielte in der Zeit vom April 2016 bis März 2018 ein Bruttogehalt von mindestens 193.042 Euro.

Schwindel fliegt wegen eines kleinen Fehlers auf

Nachdem man dort seine Leistung durchaus auch kritisch bewertet hatte, suchte er nach eigener Kündigung eine neue Anstellung, die er bei einem großen Versicherungsunternehmen im Bereich Unternehmensrecht fand, wo er von April 2018 bis September 2019 ein Gehalt von brutto 132.600 Euro erhielt. Dort war man mit seinen Leistungen zufrieden, er aber nicht mit dem ihm angebotenen Entwicklungschancen. Daher wollte er zum  01.01.2020 mit einem Anfangsgehalt von jährlich 120.000 Euro brutto zu einer weiteren Kanzlei wechseln. Diesen Vertrag kündigte er noch vor Arbeitsantritt, als die Kanzlei sich wegen des auf den Pfingstmontag 2015 lautenden Ausstellungsdatums des Zeugnisses des Zweiten Staatsexamens beim Justizprüfungsamt nach der Richtigkeit des Zeugnisses erkundigt hatte. Die Täuschung flog gleichwohl auf.

AG: Für Beamte entwickelte Grundsätze auf Anstellung von Rechtsanwälten übertragbar

Der Angeklagte habe zum jeweiligen Zeitpunkt der Gegenzeichnung der Arbeitsverträge unter rechtlichen Gesichtspunkten keine gleichwertige Gegenleistung für die ihm gewährte Vergütung erbringen können, entschied nun das AG. Es verurteilte den Angeklagten wegen zum Teil nur versuchten Betruges in sechs und Urkundenfälschung in 22 Fällen. Es komme nicht darauf an, ob er tatsächlich zufriedenstellende Leistungen erbracht habe. Die für Beamte entwickelten Grundsätze sind nach Ansicht des AG auch auf die Anstellung von Rechtsanwälten übertragbar. So auch im hiesigen Fall, da dem Angeklagten die erforderliche fachliche Qualifikation gefehlt habe.

Berücksichtigung strafmildernder Umstände

Bei der konkreten Strafzumessung berücksichtigte das AG hinsichtlich aller Taten zugunsten des nicht vorbestraften Angeklagten zum Einen, dass dieser bereits von Beginn an vollumfänglich geständig war, die Ermittlungen unterstützte und sich kooperativ zeigte. Er war um eine umfassende Aufklärung bemüht und entschuldigte sich bei den Geschädigten. Zum Anderen wirkte sich eine psychische Erkrankung strafmildernd aus. 

Abschreckende Strafe soll Vertrauen in Rechtsordnung stärken

Nicht nur die die Höhe des Schadens von 325.642 Euro und des Folgeschadens von mindestens 495.000 Euro rechtfertigen nach Begründung des AG die nunmehr verhängte Bewährungsstrafe. Es berücksichtigte auch generalpräventive Gründe zulasten des Angeklagten. Der Beruf des Rechtsanwalts habe in der Gesellschaft einen besonderen Stellenwert und genieße besonders hohes Vertrauen, welches durch die Tat erschüttert worden sei. Daher sei auch die Verteidigung der Rechtsordnung zu beachten.

"Ich werde mein Leben lang Buße tun"

Der Angeklagte, der sich selbst als "arroganten hochnäsigen Mitarbeiter" beschreibt, habe nach eigenen Angaben nicht des Geldes wegen gehandelt. Es sei vielmehr die Unfassbarkeit gewesen, trotz der fehlenden juristischen Ausbildung so gut voranzukommen. Sein letztes Wort: "Ich werde mein Leben lang Buße tun."

Redaktion beck-aktuell, 4. Dezember 2020.