AG Mannheim: Geldstrafe wegen Verbreitung von "Fake News" auf Internetblog

Der Betreiber eines Internetblogs soll 9.000 Euro Geldstrafe zahlen, nachdem er einen erfundenen Bericht über einen angeblichen Anschlag in Mannheim veröffentlicht hatte. Einen entsprechenden Strafbefehl erließ das Amtsgericht Mannheim, wie am 19.07.2018 mitgeteilt wurde. Zum inhaltlichen Tenor wurde zunächst noch nichts bekannt.

Betreiber will gegen Strafbefehl angehen

Die Staatsanwälte hatten die Strafe beantragt und mit dem Verdacht begründet, der öffentliche Frieden sei durch die "Fake News" gestört worden. Der betroffene Betreiber des "Rheinneckarblog" will den Strafbefehl anfechten. Er sagte: "Die Staatsanwaltschaft verfolgt mit diesem Strafbefehl politische Ziele gegen einen auch für sie unbequemen Journalisten."

Bericht über "Blutbad apokalyptischen Ausmaßes"

Der "Rheinneckarblog" hatte im März 2018 einen Text über einen angeblichen Anschlag mit 136 Toten in Mannheim publiziert. Es war die Rede von 50 Angreifern, die für ein "Blutbad apokalyptischen Ausmaßes" verantwortlich seien. Weiterhin hieß es, die Polizei habe eine Nachrichtensperre verhängt.

Staatsanwaltschaft sieht Gefahr für öffentlichen Frieden

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wirkte der Beitrag realistisch. So realistisch, dass er nicht von allen Lesern als frei erfundener Beitrag erkannt wurde. Der Beitrag sei mehr als 20.000 Mal aufgerufen worden. Laut Staatsanwaltschaft wurde der Artikel so verfasst, dass der Eindruck entstand, schwere Straftaten würden bevorstehen. Das sei dazu geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören.

Deutscher Presserat sprach Rüge aus

Der Deutsche Presserat hatte bereits am 15.06.2018 eine Rüge gegen den "Rheinneckarblog" wegen des Berichts ausgesprochen. "Unabhängig von der Absicht, die die Redaktion mit dem erfundenen Bericht verfolgte, hat sie damit dem Ansehen der Presse massiv geschadet", argumentierte der Presserat. Der Betreiber hatte damals mitgeteilt, man habe keine Massenpanik erzeugen wollen, wohl aber Aufmerksamkeit für mögliche Bedrohungslagen, aber auch für "Fake News".

Redaktion beck-aktuell, 20. Juli 2018 (dpa).