AG: Kein standardisiertes Messverfahren
Das AG Landstuhl hat eine Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung eingestellt, weil die Messung mit dem Messgerät Leivtex XV3 durchgeführt wurde. Bei Messungen mit diesem Gerät liege kein auf einer Standardisierung gründender hinreichender Tatverdacht vor. Der Messgerätehersteller habe darauf hingewiesen, dass Zweifel an der Messgenauigkeit bestehen.
Kosten für Sachverständigen unverhältnismäßig
Laut AG muss unter diesen Umständen ein Sachverständiger den Messwert ermitteln. Die Kosten dafür stünden allerdings in keinem Verhältnis zu der Geldbuße. Zudem sei über den Messvorgang an sich zu wenig bekannt. Möglich sei allenfalls eine Plausibilitätsprüfung. Ob das Messergebnis richtig sei, könne damit aber nicht bestätigt werden.