AG Halle: Überlebende Täter nach tödlicher Automatensprengung verurteilt

Rund ein halbes Jahr nach dem Tod eines 19-Jährigen bei der Sprengung eines Fahrscheinautomaten in Halle an der Saale hat das Amtsgericht seine beiden Komplizen verurteilt. Gegen einen 20-Jährigen wurde eine dreijährige Jugendstrafe verhängt. Außerdem müsse er sich einer Drogentherapie unterziehen, hieß es am 05.03.2019 bei der Urteilsbegründung. Ein 16-Jähriger erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die unter Vorbehalt zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Voraussetzung ist, dass der Junge in den nächsten sechs Monaten Bewährungsauflagen erfüllt. Dazu gehören 60 Arbeitsstunden und dass er seine schulische Ausbildung fortsetzt.

Wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Die Angeklagten wurden der fahrlässigen Tötung und der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion für schuldig befunden, der ältere im Fall zweier Automaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurden vor dem Jugendschöffengericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten.

Täter ließen schwer verletzten Komplizen zurück

Die beiden Angeklagten hatten gestanden, mit dem später Gestorbenen im Oktober 2018 auf einem S-Bahnhof im Süden der Stadt den Fahrscheinautomaten gesprengt zu haben, um an Bargeld zu kommen. Sie flüchteten nach der Sprengung. Einer von ihnen nahm die Kassette des Automaten mit. Ein Bahnmitarbeiter fand auf dem S-Bahnsteig den schwer verletzten 19-Jährigen, der später im Krankenhaus starb. Die beiden Komplizen nahmen das Urteil am 05.03.2019 regungslos auf.

AG Halle (Saale), Urteil vom 05.03.2019

Redaktion beck-aktuell, 7. März 2019 (dpa).