AG Dieburg verurteilt Polizisten wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen zu Geldstrafe

Das Amtsgericht Dieburg hat einen Polizisten zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er 2016 eine mutmaßlich rechtsextreme Bekannte mit Interna aus der Dienststelle versorgt hat (Az.: 1000 Js 51120/17).

Geständiger Beamter streitet rechte Gesinnung ab

Der 46 Jahre alte Beamte räumte am 21.03.2019 die Verletzung des Dienstgeheimnisses ein. Er soll nun insgesamt 6.750 Euro Strafe zahlen. Außerdem steht ein Disziplinarverfahren gegen den Polizisten an. Der Mann betonte, er habe sich damals in einer Lebenskrise befunden, unter anderem weil sein Vater krebskrank war. Daher habe er "nur noch funktioniert" und auch seiner früheren Freundin keine kritischen Fragen gestellt. Er betonte aber auch, er neige keinem extremistischen politischen Milieu zu.

Geldstrafe auch für um Auskunft bittende Frau wegen Anstiftung

Eine Mitangeklagte wurde wegen Anstiftung zu der Tat zur Zahlung von 1.875 Euro verurteilt. Die 42-Jährige sagte am 21.03.2019, sie habe den Polizisten vor etwa drei Jahren um die Daten aus dem Polizeicomputer gebeten. Es ging damals um Informationen zu zwei Männern. Einen davon bezeichnete sie als ihren Lebensgefährten. Er soll der rechtsextremen Szene angehören.

Redaktion beck-aktuell, 21. März 2019 (dpa).