AG Bensheim verurteilt Importeur von Glööckler-Panzern zu Bewährungsstrafe

Der Modeschöpfer Harald Glööckler (52) machte aus zwei Panzern Kunstobjekte – den Importeur der Fahrzeuge hat das Amtsgericht Bensheim nun zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der 49-Jährige wurde am 11.12.2017 des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz für schuldig befunden. Er habe 2013 zwei zur Bergung schwerer Geräte gedachte Panzer in Großbritannien gekauft und nach Deutschland gebracht. Als klar geworden sei, dass die Militärfahrzeuge nicht "richtig demilitarisiert" gewesen waren, habe er dies "bereitwillig hingenommen", sagte Richter Gerhard Schäfer.

Staatsanwaltschaft und Verteidiger prüfen Rechtsmittel

Glööckler hat nach Überzeugung der Justiz mit dem Fall selbst nichts zu tun. Der Künstler habe sich nicht im Besitz der Panzer befunden und auch gegen keine Bestimmungen verstoßen, sondern die Fahrzeuge nur umgestaltet. Die Anklage hatte ein Jahr und neun Monate gefordert, einschließlich einer Zahlung von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert – Bergepanzer seien keine Kriegswaffen, sie seien nicht so gepanzert wie Kampfpanzer. Anklage und Verteidigung wollen noch prüfen, ob sie das Urteil akzeptieren.

AG Bensheim, Urteil vom 11.12.2017

Redaktion beck-aktuell, 11. Dezember 2017 (dpa).