AG Augsburg: Bewährungsstrafen für Verkauf aus Totenasche entwendeter Edelmetalle

Weil sie sich nach der Einäscherung von Toten am Verkauf von Zahngold bereichert haben, hat das Amtsgericht Augsburg am 16.10.2019 zwei Verantwortliche eines Krematoriums zu Bewährungsstrafen verurteilt. Beide gestanden, Zahngold und andere Edelmetalle aus der Asche von Toten entfernt, an eine Verwertungsfirma verkauft und nicht ordnungsgemäß versteuert zu haben.

Steuerschulden von 340.000 Euro

Der 54 Jahre alte Leiter des Krematoriums erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und muss zudem 15.000 Euro an wohltätige Vereine zahlen. Der Betriebswart erhielt neun Monate und muss 6.000 Euro an wohltätige Vereine zahlen. Dem Fiskus war laut Anklage zwischen 2014 und 2016 ein Schaden von knapp 340.000 Euro entstanden. Die Steuerschulden hatte das Duo schon vorab beglichen.

Unbefugte Entnahme von Überresten von Toten seit 2015 strafbar

Im Urteil berücksichtigt wurden allerdings nur Fälle ab Juli 2015. Grund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2015, nach dem alle Überreste eines Toten, darunter auch Metalle, als Teil der Totenasche gewertet werden. Demzufolge ist die unbefugte Entnahme von Überresten wie Zahngold strafbar.

Redaktion beck-aktuell, 18. Oktober 2019 (dpa).