AG Ansbach: Bewährungsstrafe wegen heimlicher Verabreichung der Abtreibungspille

Weil er seiner schwangeren Freundin nach Überzeugung des Gerichts heimlich ein Abtreibungsmittel ins Essen gemischt hat, ist ein 31 Jahre alter Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Ansbach in Bayern blieb damit am 20.02.2018 unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die ein Jahr ohne Bewährung gefordert hatte.

Haar-Analyse belegte Einnahme der Pille

Die Verteidigung hatte für ihren Mandanten auf Freispruch plädiert und argumentiert, der Mann habe das Abtreibungsmittel zwar besessen, aber es sei nicht nachweisbar, dass er es auch ins Essen gemischt habe. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte der Mann dies aber im Sommer 2016 heimlich getan. Eine Haar-Analyse habe eindeutig ergeben, dass seine frühere Partnerin das Mittel zu sich genommen habe. Die 34-Jährige nahm allerdings nur einen Teil des Essens zu sich.

Kind 2016 zur Welt gekommen

Mitte September 2016 brachte die Frau ein Kind zu Welt. Sie sagte, es sei äußerlich gesund, habe allerdings Probleme mit Puls und Atmung und müsse daher mit einem Überwachungsmonitor schlafen. Der 31-Jährige bestritt vor Gericht die Tat. Es sei schon immer sein Traum gewesen, Kinder zu haben, sagte er. Seiner Ansicht nach wollte sich seine eifersüchtige Ex-Freundin mit den Vorwürfen an ihm rächen.

Redaktion beck-aktuell, 22. Februar 2018 (dpa).