AfD will gegen Einstufung des "Flügels" als Verdachtsfall klagen

Die AfD will gegen den Verfassungsschutz vor Gericht ziehen. "In zwei Klageschriften, die am Montag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht werden, wehrt sich die AfD gegen die Einstufung der Jungen Alternative und des Flügels als angebliche Verdachtsfälle durch das Bundesamt für Verfassungsschutz", erklärte Parteichef Jörg Meuthen am 10.01.2020. Zuvor hatte der Bundesvorstand der Partei einen entsprechenden Beschluss gefasst.

AfD greift Einstufung als Organisation an

Meuthen argumentierte, der "Flügel" sei überhaupt keine Organisation, sondern allenfalls eine "vage Sammelbezeichnung für einzelne, wechselnde, nirgendwo definierte AfD-Mitglieder von unbekannter Anzahl und Identität". Die Junge Alternative habe noch vor der öffentlichen Einstufung als Verdachtsfall zahlreiche Maßnahmen eingeleitet, um einer entsprechenden Behandlung durch den Verfassungsschutz entgegenzuwirken. Beispielsweise sei der Landesverband Niedersachsen aufgelöst worden.

Eistufung als Verdachtsfälle im Bereich Rechtsradikalismus

Aktuell stuft der Inlandsgeheimdienst die Nachwuchsorganisation Junge Alternative und den vom Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke gegründeten rechtsnationalen "Flügel" als Verdachtsfälle im Bereich Rechtsextremismus ein.

Meuthen beklagt Beschädigung des Ansehens der Partei

Meuthen sagte, die öffentliche Bekanntmachung der Einstufung des "Flügels" als Verdachtsfall wirke sich nicht nur negativ auf das Ansehen der AfD aus, sondern schmälere auch ihre Attraktivität beim Wähler.

Redaktion beck-aktuell, 10. Januar 2020 (dpa).