AfD klagt gegen Verfassungsschutz

Die AfD klagt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das dort ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz. Dieses wollte sich eigentlich im Lauf dieser Woche zu einer Einstufung der AfD als Verdachtsfall äußern. Mit Rücksicht auf das Verfahren vor dem VG gab das Amt nun eine "Stillhaltezusage", wird sich also vorerst nicht zu seinen Erkenntnissen äußern.

Verfassungsschutz soll Informationen über Mitgliederzahl des "Flügels" zurückhalten

Die Partei habe zwei Klagen und zwei Eilanträge eingereicht, sagte eine Gerichtssprecherin am 22.01.2021 der Deutschen Presse-Agentur. Darin beantragt die AfD zum einen, dem Verfassungsschutz zu verbieten, sie als Verdachtsfall einzustufen und dies öffentlich bekanntzugeben. Zum Zweiten beantragt die AfD, dem Verfassungsschutz zu verbieten, bekanntzugeben, über wie viele Mitglieder der sogenannte "Flügel" bis zur Selbstauflösung verfügte oder nach Informationen des Verfassungsschutzes heute noch verfügt. Die AfD beruft sich unter anderem auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit.

Ankündigung eines Hängebeschlusses und Stillhaltezusage

Die Gerichtssprecherin kündigte für den 25.01.2021 eine Zwischenentscheidung des Gerichts an, einen sogenannten Hängebeschluss. Dies ist eine vorläufige Entscheidung, die noch vor dem Eilantrag ergehen kann. Das Bundesamt für Verfassungsschutz reagierte und sagte zu, über eine etwaige Einstufung der AfD als Verdachtsfall vorerst nichts bekannt zu geben. "Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußern wir uns in dieser Angelegenheit nicht öffentlich", teilte die in Köln ansässige Behörde am Montag mit. Diese "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes könnte den Hängebeschluss überflüssig machen. Eine Gerichtssprecherin sagte am Montag, die zuständige Kammer berate sich noch.

Verfassungsschutz wollte über Beobachtung der AfD entscheiden

Nach Medienberichten wollte das Bundesamt für Verfassungsschutz eigentlich in dieser Woche eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit der AfD treffen. Demnach sollte die AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt werden. Eine solche Kategorisierung kann, ebenso wie eine Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung, eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach sich ziehen. Innerhalb der AfD hatte der Verfassungsschutz den 2015 vom Thüringer Landeschef Björn Höcke gegründeten "Flügel" bereits im Frühjahr 2020 als "erwiesen extremistische Bestrebung" eingestuft. Dieser hat sich mittlerweile offiziell aufgelöst.

Innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion: AfD wohl nervös

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), erklärte, der Schritt zeige die Nervosität der AfD. "Offenbar erwartet sie, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz belastbare tatsächliche Anhaltspunkte für Extremismus nicht nur beim Flügel, sondern in der Gesamtpartei hat", sagte er. "Es ist bezeichnend, dass die AfD eine mögliche Aufklärung der Öffentlichkeit juristisch verhindern will, statt sich eindeutiger als bislang von Extremisten in ihren Reihen wie Herrn Höcke zu distanzieren."

Redaktion beck-aktuell, 25. Januar 2021 (dpa).