Privilegierung der Produktion von grünem Wasserstoff
Der Gesetzentwurf privilegiert ausdrücklich Anlagen zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Windenergieanlagen stehen. Diese Wasserstoff-Anlagen sollen dafür sorgen, dass Windenergieanlagen bei Netzengpässen nicht abgeschaltet werden müssen, sondern der überschüssige Strom am Ort der Windenergieanlage zur Produktion von grünem Wasserstoff genutzt werden kann. Auch bei einem Überangebot von Strom am Markt soll der erzeugte Strom wirtschaftlich genutzt und gespeichert werden könenn.
Länder können Tagebaufolgeflächen für Windenergie- oder Solaranlagen freigeben
Daneben schafft der Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung für die Bundesländer. Endet die Braunkohleförderung an einem Ort, können Bundesländer damit die Flächen, sogenannte Tagebaufolgeflächen, grundsätzlich für die Belegung mit Windenergie- oder Solaranlagen öffnen. Tagebaufolgeflächen haben durch ihre Vorbelastung an vielen Stellen weniger Konflikte mit Umweltschutz oder betroffenen Nachbarschaften. Außerdem sind die Standorte gut an die Energienetze angeschlossen. Die Verordnung der Länder soll langwierige und schwierige Änderungen der bestehenden Planungsgrundlagen ersetzen und damit für eine deutlich schnellere Nutzung der Flächen sorgen. Durch eine Anrechnungsregelung können die Länder die Flächen nutzen, um ihre Flächenziele aus dem Wind-an-Land-Gesetz zu erfüllen.