Veröffentlichung im Internet künftig ausreichend
Bislang führten lediglich Verstöße gegen die Pflicht zur Anzeige von Tätigkeiten oder Einkünften "zur Sanktionsfolge des Ordnungsgeldes", heiße es in dem Gesetzentwurf. Außerdem sei vorgesehen, dass die Verpflichtung zur Veröffentlichung im Amtlichen Handbuch des Bundestages entfällt. Die Bereitstellung eines ständig neu aufzulegenden Handbuchs als Druckwerk sei nicht mehr zeitgemäß und mit vermeidbaren Kosten verbunden. Zudem verursache die Veröffentlichung einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand zulasten einer möglichst zeitnahen Bearbeitung weiterer Anzeigen. Die Veröffentlichung im Internet reiche aus, um den Transparenzerfordernissen des Abgeordnetengesetzes und der Verhaltensregeln zur Geltung zu verhelfen.