38% mehr Abfragen als im Vorjahreszeitraum
Zahl der Abfragen mit erweiterten Zugriffsrechten stark gestiegen
Seit 2005 dürfen Behörden Konten von Bürgern ermitteln, seit 2013 auch Gerichtsvollzieher. Die Stellen erhalten nur Informationen zur Existenz des Kontos sowie einer möglichen Löschung, zudem den Namen und das Geburtsdatum des Bürgers. Kontostände oder Kontobewegungen werden ihnen nicht mitgeteilt. Aufgrund der größeren Zugriffsrechte für Behörden ist die Zahl der Abfragen seit 2010 stark gestiegen, von damals 56.669 auf 692.166 im Jahr 2017.
Bundesdatenschutzbeauftragte fordert Überprüfung des Kontenabrufverfahrens
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht die Entwicklung kritisch. Mit der stetig steigenden Zahl der Abrufersuche "steigt auch das Risiko für fehlerhafte Datenübermittlungen oder Personenverwechslungen", sagte die CDU-Politikerin. Für Betroffene könne das im Einzelfall äußerst unangenehme Folgen wie Kontensperrungen nach sich ziehen. "Der Gesetzgeber sollte daher prüfen, ob weit gestreute Abrufbefugnisse wie beim Kontenabrufverfahren wirklich zwingend erforderlich sind." Auch FDP-Bundestagsfraktionsvize Christian Dürr übt Kritik: "Eine Tendenz zum gläsernen Bürger ist nicht von der Hand zu weisen." Steuergewerkschaftschef Thomas Eigenthaler verteidigt den häufigen Gebrauch der Abfragen dagegen: "Steuern zahlen ist nicht nur etwas für Ehrliche und Dumme", sagte er dem "Handelsblatt".