20 Jahre Weltstrafgericht im Zeichen des Ukraine-Krieges

Unter dem Eindruck des Ukrainekriegs hat der Internationale Strafgerichtshof sein 20-jähriges Bestehen begangen. Chefankläger Karim Khan bekräftigte am Freitag in Den Haag, dass mutmaßliche Kriegsverbrechen in der Ukraine untersucht würden und auch verfolgt werden müssten. Seine Behörde arbeite dabei eng mit der Justiz der Ukraine zusammen, sagte Khan auf einer Experten-Konferenz zum Jahrestag des Gerichts.

Expertenteam ins Kriegsgebiet entsandt

Durch den Ukraine-Krieg hat das lange Zeit als ineffektiv kritisierte Weltstrafgericht mit Sitz in Den Haag an aktueller Bedeutung gewonnen. Chefankläger Khan hatte schnell Ermittlungen eingeleitet und ein großes Expertenteam ins Kriegsgebiet entsandt, um Beweise zu sichern. Der niederländische Außenminister Wopke Hoekstra sprach von einer "entscheidenden Periode" für das Gericht. "Es wird eine wichtige Rolle spielen, bei der Verfolgung von Personen, die internationaler Verbrechen verdächtigt werden."

USA, Russland und China erkennen Gericht nicht an

Am 01.07.2002 war der Grundlagenvertrag des Gerichts, das Römische Statut, in Kraft getreten. 123 Staaten haben diesen Vertrag inzwischen ratifiziert. Doch Großmächte wie unter anderem die USA, Russland und China erkennen das Gericht nicht an. Es verfolgt Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Verbrechen der Aggression. Der Strafgerichtshof wird aber auch als einseitig und ineffektiv kritisiert. In 20 Jahren gab es nur fünf Verurteilungen und heftig umstrittene Freisprüche. Die Anklage untersucht nun Fälle in 17 Ländern, meist in Afrika. In den vergangenen Jahren waren aber auch Ermittlungen in Afghanistan, Venezuela, Myanmar und nun auch der Ukraine eingeleitet worden. Chefankläger Khan plädierte für eine engere Zusammenarbeit mit nationalen Gerichten. "Wenn wir kollektiv arbeiten, dann bin ich überzeugt, dass wir die internationale Gerechtigkeit beschleunigen und voranbringen und die notwendigen Ergebnisse erzielen können."

Redaktion beck-aktuell, 1. Juli 2022 (dpa).