Montag, 26.7.2021
Pflichtangaben zu Überziehungszinsen

Angaben zu Überziehungszinsen auf der Internetseite einer Bank müssen eindeutig sein und klar hervorgehoben werden. Der Bundesgerichtshof hat einen Auftritt beanstandet, der lediglich den Höchstsatz, aber nicht den Minimalzins erkennen ließ. Die Angabe einer Preisspanne sei zwar möglich, so die Richter weiter, allerdings nur bei Nennung beider Eckpunkte.

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