Dienstag, 26.7.2022
Strafklageverbrauch für Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft?

Eine Frau, deren Strafverfolgung wegen Taten, die die Staatsanwaltschaft umfassend ermittelt und dann nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt hat, darf zur strafrechtlichen Ahndung derselben Taten nicht nach Tschechien ausgeliefert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass diese Einstellung zwar keinen Strafklageverbrauch im eigentlichen Sinne begründet, aber ein Vertrauen in den Verfahrensabschluss schafft, das nicht willkürlich enttäuscht werden darf.

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Donnerstag, 15.4.2021
Berücksichtigung nach Dublin-III-Überstellungsentscheidung eintretender Umstände

Ein Asylbewerber muss auch Umstände, die nach dem Erlass einer von ihm gerichtlich angefochtenen Überstellungsentscheidung eingetreten sind, geltend machen können. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Allerdings müsse dies nicht zwingend im Klageverfahren gegen die Entscheidung möglich sein. Vielmehr könnten die Mitgliedstaaten dafür auch einen besonderen Rechtsbehelf vorsehen.

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