Donnerstag, 18.6.2020
Gehörsverstoß durch überraschendes Abweichen von BGH-Rechtsprechung

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 12.05.2020 erneut darauf hingewiesen, dass Überraschungsentscheidungen den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen. Im konkreten Fall war das Berufungsgericht bewusst von einer ihm bekannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abgewichen, ohne der Partei einen konkreten Hinweis zu erteilen und ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

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