Mittwoch, 5.5.2021
"Junkietyp" reicht nicht zur Identifikation

Hat ein Räuber laut Zeugin mit einem deutschsprachigen Akzent gesprochen, müssen die sprachlichen Eigenschaften des Angeklagten denen des Täters gegenübergestellt werden – so der Bundesgerichtshof. Die Strafkammer hatte ihre Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten ferner darauf gestützt, dass sein Erscheinungsbild in der Hauptverhandlung wie auch auf einem Lichtbild seiner letzten erkennungsdienstlichen Behandlung zur Beschreibung der Zeugin "schmale Statur, braune kurzen Haare, vermutlich Deutscher, Junkietyp und sehr ungepflegt" passe.

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