Mittwoch, 3.6.2020
Überobligatorische Arbeitgeberbeiträge zu St. Galler Pensionskasse in der Schweiz sind Arbeitslohn

Überobligatorische Arbeitgeberbeiträge in die als öffentlich-rechtliche Stiftung organisierte St. Galler Pensionskasse (Schweiz) sind steuerpflichtiger Arbeitslohn und nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Gerichtsbescheid vom 07.04.2020 entschieden und die Klage eines Grenzgängers, der als öffentlich-rechtlicher Angestellter im Kanton St. Gallen arbeitet, abgewiesen. Gegen die Entscheidung ist beim Bundesfinanzhof die Revision anhängig.

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