Mittwoch, 21.9.2022
ARD-Live-Wahlsendung durfte nicht bei Bild gezeigt werden

Der private TV-Sender Bild hätte am Abend der Bundestagswahl keine Live-Ausschnitte einer zeitgleich laufenden ARD-Wahlsendung ausstrahlen dürfen. Dies stellt das Kammergericht in einem einstweiligen Verfügungsverfahren klar. Es habe der ARD mit seiner Entscheidung mehr Ansprüche zugesprochen, so das KG, als dies die Vorinstanz getan hatte. Gegen die Entscheidung im Eilverfahren sei kein Rechtsmittel gegeben.

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