Dienstag, 25.5.2021
Härtere Strafen für Übergriffe auf Verfassungsorgane gefordert

Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen Übergriffe auf Verfassungsorgane härter bestrafen. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag wollen sie bei der Justizministerkonferenz am 16.06.2021 einbringen, wie die Länder am Sonntag mitteilten. Bis August 1999 waren Versammlungen innerhalb einer Schutzzone um die jeweiligen Verfassungsorgane strafbar, mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Der Straftatbestand wurde damals abgeschafft.

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