Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine Regelung zum Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren für verfassungswidrig erklärt. § 38 Abs. 5 und 6 KStG in Verbindung mit § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2008 verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende des Jahres rückwirkend nachbessern.
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