Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können seit Freitag Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilte, sind auch in der verlängerten Überbrückungshilfe IV nur Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30% antragsberechtigt.
Mehr lesenBundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona- Wirtschaftshilfen geeinigt. Die Überbrückungshilfe IV soll Unternehmen helfen, die weiterhin unter coronabedingten Einschränkungen leiden. Schausteller, Marktleute und andere Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, erhalten einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss.
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