Montag, 28.6.2021
Dauerhafte Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln rechtens

Gegen die Maskenpflicht bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gemäß der Corona-Verordnung Baden-Württemberg (in der Fassung vom 22.09.2020) bestehen laut Oberlandesgericht Karlsruhe keine Bedenken. Die Maskenpflicht gelte während des gesamten Aufenthalts in Zügen, weil der Mindestabstand nicht immer eingehalten und die Verbreitung von Aerosolen nicht völlig unterbunden werden könne. Auch zur "Gesichtspflege" könne es keine Ausnahmen geben.

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