Freitag, 27.8.2021
Maskenpflicht in Schule entfällt nur bei Vorlage eines Attests

Eine Grundschülerin muss im Schulunterricht eine medizinische Maske tragen, wenn sie nicht durch ein qualifiziertes ärztliches Attest nachweisen kann, dass sie aus medizinischen Gründen keinen Mundschutz tragen kann. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss entschieden. Der entsprechende Eilantrag einer achtjährigen Schülerin blieb damit erfolglos.

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Dienstag, 8.12.2020
Maskenverweigerung rechtfertigt Schulausschluss

Eine Grundschule in Coesfeld durfte zwei Schüler wegen ihrer Weigerung, eine Alltagsmaske zu tragen, vom Schulbesuch ausschließen. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster bestätigt. Sämtliche Atteste, die die Schüler vorgelegt hätten, erfüllten nicht die Mindestanforderungen an ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht.

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