Mittwoch, 1.9.2021
Keine parallele Restschuldbefreiung im Zweitinsolvenzverfahren

Gibt ein Insolvenzverwalter die selbstständige Tätigkeit des Schuldners frei und tritt hier ebenfalls Insolvenz ein, kann der Unternehmer vor Entscheidung über seinen ersten Antrag auf Restschuldbefreiung keinen erneuten Antrag, nunmehr bezogen auf das Firmenvermögen, stellen. Der Bundesgerichtshof hat mithilfe einer Analogie entschieden, dass ein Schuldner erst nach Ablauf der Sperrfristen einen weiteren Restschuldbefreiungsantrag stellen kann. 

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