Donnerstag, 28.7.2022
Kein Kindergeld für berufsbegleitend Jura studierende Finanzbeamtin

Für eine nach Abschluss ihrer Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin mit deutlich mehr als 20 Wochenarbeitsstunden in der Finanzverwaltung arbeitende Finanzbeamtin besteht hinsichtlich der Aufnahme eines nebenberuflich betriebenen Jurastudiums kein Anspruch auf Kindergeld. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Es handele sich um eine Zweitausbildung, die Erwerbstätigkeit überschreite die 20-Wochenstunden-Grenze.

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