Donnerstag, 26.1.2023
Allgemeiner Zweckbetrieb einer gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft

Entgeltliche Dienstleistungen einer als gemeinnützig anerkannten Beschäftigungsgesellschaft begründen nur dann einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb, wenn die ihren Auftraggebern erbrachten Leistungen das ausschließliche Ergebnis der Arbeitstherapie und somit notwendige Folge der Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks sind. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

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