Dienstag, 23.11.2021
Zwangsentnahme landwirtschaftlichen Grundstücks durch Erbbaurecht

Die Belastung einer zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Teilfläche mit einem Erbbaurecht führt auch dann zu einer Zwangsentnahme, wenn es tatsächlich nicht zur ursprünglich geplanten Bebauung kommt. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Denn maßgeblich für die Entnahmehandlung sei lediglich der Wille des Betriebsinhabers. Das FG hat die Revision zugelassen.

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