Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der Linkspartei gegen die umstrittene Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes abgewiesen. Nach der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung verstoßen die Regelungen zur sogenannten polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht gegen die Verfassung. Die Bestimmungen verletzten weder das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung noch verstießen sie gegen die Berufsfreiheit oder die Pressefreiheit.
Mehr lesenDie AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag muss die in der Hausordnung des Landtages vorgesehene polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeitern der Fraktionen und Abgeordneten hinnehmen. Die Regelungen der Hausordnung schränkten zwar die Zutrittsrechte für nicht (erfolgreich) überprüfte Mitarbeiter ein, seien aber aufgrund ihres Zwecks, die Sicherheit des Landestages zu gewährleisten, gerechtfertigt, so der Verfassungsgerichtshof des Landes.
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