Donnerstag, 24.2.2022
Regeln in Hausordnung einer Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete zu Zutritt zu Bewohnerzimmern unzulässig

In Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete dürfen die Zimmer nicht jederzeit durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert und betreten werden. Hierfür fehlt es (in Baden-Württemberg) an einer Rechtsgrundlage. Denn die Bewohnerzimmer fielen unter den Schutz der Wohnung aus Art. 13 Abs. 1 GG, so der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim. Es bedürfe für einen Eingriff also einer besonderen gesetzlichen Vorschrift, eine vom Einrichtungsleiter erlassene Hausordnung reiche nicht.

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