Mittwoch, 9.11.2022
Drei Kündigungen einer Betriebsratswahlinitiatorin unwirksam

Einer bei einer Autovermietung am Flughafen Düsseldorf beschäftigten Rental Sales Agentin war unter anderem wegen häufigen Zuspätkommens im August, November und Dezember 2021 teils fristlos, teils ordentlich gekündigt worden. Ebenso wie das Arbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf alle drei Kündigungen für rechtsunwirksam erachtet. So fehlte dem Gericht eine Abmahnung und ein Kündigungsgrund. In einem Fall genoss die Klägerin zudem den Schutz als Wahlbewerberin gemäß § 15 Abs. 3a KSchG. Die Revision wurde nicht zugelassen.

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