Freitag, 5.6.2020
Strenge Vorgaben für Zusammenarbeit öffentlicher Auftraggeber

Städte und Gemeinden müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs streng auf Ausschreibungsregeln achten, wenn sie sich gegenseitig Aufträge geben. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 04.06.2020 in einem Fall aus Rheinland-Pfalz zur Müllentsorgung entschieden. Dort pochten die Beteiligten auf Ausnahmen, die der EuGH so aber nicht sieht. Die Ausnahmeregelung für die Zusammenarbeit öffentlicher Träger sei eng auszulegen.

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