Auch in Massenverfahren sind Mindestanforderungen an die Berufungsbegründung zu stellen: Der Bundesgerichtshof fordert unter anderem, dass zumindest erkennbar sein muss, in welchen Punkten das erstinstanzliche Urteil angegriffen wird. Solange eine Auseinandersetzung mit der konkreten Entscheidung stattfinde, sei die Berufung zumindest zulässig. Allein die Verwendung vieler, auch unpassender, Textbausteine, könne die Berufung nicht unzulässig machen.
Mehr lesenEine Klageerhebung unter falschen Namens ist unzulässig, da die Identität des Klägers nicht zweifelsfrei feststeht. In diesen Fall genügt es laut Bundesfinanzhof auch nicht, wenn sich die Klage ganz sicher dieser Person zuordnen lässt oder gerichtliche Schreiben ihr tatsächlich zugehen.
Mehr lesenEine Rechtsbeschwerde muss konkret angeben, auf welchen Zulassungsgrund sie sich stützt und dessen Voraussetzungen ausführlich darlegen. Anderenfalls ist sie laut Bundesgerichtshof nicht zulässig. Dies gilt auch für Rechtsbeschwerden in internationalen Familiensachen – die erleichterte Statthaftigkeit beinhaltet keinen Verzicht auf allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen.
Mehr lesenDer Europäische Gerichtshof soll unter anderem über die Zulässigkeit des sogenannten Thermofensters entscheiden. Angerufen hat ihn das Landgericht Stuttgart, das in einem Rechtsschutzversicherungsfall über die Deckungszusage für ein Dieselverfahren gegen die BMW AG entscheiden muss.
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