Dienstag, 30.8.2022
Kein Herausgabeanspruch nach Zug-um-Zug-Verurteilung

Eine Verurteilung zu Schadensersatz Zug-um-Zug gegen die Übereignung einer Sache gibt dem Schädiger keinen Herausgabeanspruch. Ein vom sogenannten Dieselskandal betroffener Autokäufer, der den Wagen trotz Schadensersatzzahlung laut Urteil nicht an die verurteilte Beklagte zurückübereignete, sondern mit Gewinn weiterverkaufte, muss den Verkaufserlös nicht an sie abgeben. Laut Bundesgerichtshof besteht nur noch ein bereicherungsrechtlicher Anspruch gegen ihn.

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