Montag, 4.7.2022
Zeugenaussagen dürfen nicht ignoriert werden

Gibt es nur eine Zeugenaussage und die Einlassung des Täters, die das unmittelbare Tatgeschehen wiedergeben, ist die Darstellung und Würdigung dieser Zeugenaussage unabdingbar. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil auf, weil es dem Urteil nur die Schilderung des jugendlichen Täters zugrunde gelegt hatte. Der Strafprozess um einen eskalierten Streit im Drogenmilieu wurde deshalb an das Landgericht zurückverwiesen.

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