Mittwoch, 13.4.2022
Arbeitslosengeld II für Zeltplatzmiete

Bei der Miete für einen Zeltplatz kann es sich nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10.02.2022 (Az.: L 19 AS 1201/21) um Kosten der Unterkunft handeln, die vom Jobcenter übernommen werden müssen. Maßgeblich sei, dass eine bauliche Anlage nach den Umständen des Einzelfalls die beiden Grundvoraussetzungen Witterungsschutz und "gewisse Privatsphäre" erfülle. Dies sah das LSG bei dem Zelt im konkreten Fall erfüllt.

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