Umsätze eines Zauberkünstlers unterliegen ermäßigtem Umsatzsteuersatz
Umsätze aus Darbietungen auf dem Gebiet der Zauberei und der Ballonmodellage unterliegen dem ermäßigten Steuersatz. Solche Darbietungen seien mit einer Theatervorführung vergleichbar, entschied das Finanzgericht Münster am 26.11.2020.
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