Donnerstag, 25.3.2021
Gebühr für Zahlung per PayPal oder Sofortüberweisung zulässig

Unternehmen dürfen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal erheben. Das Entgelt muss sich dann auf mit der Nutzung dieser Zahlungsmittel verbundene Sonderleistungen beziehen. Es darf nicht für für die Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Zahlungskarte im Sinne von § 270a BGB entstehen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25.03.2021 entschieden.

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