Dienstag, 23.11.2021
Kein Kündigungsrecht eines Yachtchartervertrags wegen Corona-Reisewarnung

Storniert ein Yacht-Charterer den Vertrag, weil das Auswärtige Amt eine coronabedingte Reisewarnung ausgesprochen hat, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der vorausgeleisteten Zahlungen. Es bestehe in einem solchen Fall kein Kündigungsrecht, da die Ansteckungsgefahr anders zu beurteilen sei als bei einem Urlaub in einer großen Hotelanlage, entschied das Landgericht München.

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