Donnerstag, 20.10.2022
Sanierungsaufwand nach Wohnungsentnahme sofort abziehbar

Die Kosten für die Sanierung einer aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommenen Wohnung sind als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar und stellen keine anschaffungsnahen Herstellungskosten dar. Die Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen sei keine Anschaffung, entschied der Bundesfinanzhof.

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