Mittwoch, 15.9.2021
Auslegung einer Wohnflächenvereinbarung

Bei der Auslegung, welche Flächen als Wohnflächen gelten, ist grundsätzlich auch eine individuelle Mietvertragsvereinbarung heranzuziehen. Sie darf laut Bundesgerichtshof auch die Anrechnung von Kellerarealen mit unterdurchschnittlicher Beleuchtung vorsehen, die etwa nach der Wohnflächenverordnung unberücksichtigt bleiben würden. Solange keine Behörde die tatsächliche Wohnfläche durch Nutzungsverbote einschränke, bestehe kein Grund zur Minderung der Miete.

Mehr lesen