Mittwoch, 23.9.2020
Wiederholungen reichen nicht

Eine nur aus Wiederholungen bestehende Berufungsbegründung, die sich inhaltlich nicht mit der von der ersten Instanz vertretenen Rechtsansicht auseinandersetzt, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25.08.2020 entschieden. Ein Käufer hatte im Zusammenhang mit dem "Dieselskandal" Volkswagen auf Schadenersatz in Anspruch genommen.

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