Durch den Nationalsozialismus Entrechtete und ihre Nachkommen haben ein verbrieftes Recht auf Wiedereinbürgerung. Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vorgelegten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen. Mit der Neuregelung sollen vor allem gesetzliche Ansprüche zur staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung geschaffen werden.
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