Donnerstag, 13.8.2020
Rechtsbereinigungsgesetze erlauben kein Wiederaufgreifen bestandskräftiger Verwaltungsverfahren

Die Aufhebung des § 100a Abs. 1 BVFG im Jahr 2015 hat keine Rückwirkung auf bereits bestandskräftig abgeschlossene Bescheinigungsverfahren nach § 15 Abs. 1 BVFG. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 13.08.2020 im Streit um die Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung entschieden. Mangels Änderung der Rechtslage zugunsten der Betroffenen lägen die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nicht vor.

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