Dienstag, 9.6.2020
Whisky-Verkostungen bleiben in Nordrhein-Westfalen wegen Corona vorerst verboten

Wegen der Corona-Pandemie darf es in Nordrhein-Westfalen vorläufig weiter keine Whisky-Verkostungen geben. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen mit Beschluss vom 08.06.2020 entschieden und den Eilantrag einer Whiskyhändlerin abgelehnt. Solche Verkostungen gingen über rein gastronomische Leistungen hinaus und seien daher mit Gastronomiebetrieben, die in Nordrhein-Westfalen unter strengen Hygienebedingungen wieder öffnen dürfen, nicht vergleichbar.

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