Ein Taxi-App-Betreiber (hier: "mytaxi") darf keine Fahrten an ortsfremde, nicht konzessionierte Taxifahrer vermitteln. Verhindert er dies nicht, handelt er unlauter. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 25.06.2020 entschieden. Der App-Betreiber sei als Teilnehmer eines von einem nicht konzessionierten Taxiunternehmen begangenen Verstoßes zum Unterlassen verpflichtet.
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