Montag, 9.8.2021
Anforderungen an Führung elektronischer Wertpapierregister konkretisiert

Bundesfinanzministerium und Bundesjustizministerium haben gemeinsam einen Entwurf für eine Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV) erarbeitet. Dieser konkretisiert die Anforderungen an die Führung elektronischer Wertpapierregister nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG), das am 10.06.2021 in Kraft getreten ist. Der Entwurf wurde auf der Grundlage von §§ 15 und 23 eWpG erstellt. Die Verordnung bedarf keiner Zustimmung des Bundesrates.

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