Mittwoch, 22.7.2020
Gutachten: Werkvertragsverbot nur für Schlachthöfe ist rechtskonform

Ein auf die Fleischindustrie begrenztes Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit ist nach einem Gutachten für das Düsseldorfer Gesundheitsministerium zulässig. Der Gesetzgeber dürfe in Schlachthöfen ein Direktanstellungsgebot aussprechen, um drohende schwere Schäden für Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer abzuwenden. Der Eingriff in die Berufsfreiheit der Schlachthofbetreiber und der Werkvertragsunternehmen sei gerechtfertigt, stellte Rechtswissenschaftler Olaf Deinert von der Universität Göttingen fest.

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