Die Weiterbeschäftigung ist eine unvertretbare Handlung, zu der der Arbeitgeber grundsätzlich durch Zwangsgeld angehalten werden kann. Dessen Entscheidung, die bisherigen Aufgaben auf andere Beschäftigte zu übertragen, führt laut Bundesarbeitsgericht nicht dazu, dass ihm die Beschäftigung unmöglich wird. Dieser Einwand könne bereits aus Beschleunigungsgründen nicht ins arbeitsgerichtliche Zwangsvollstreckungsverfahren verlagert werden.
Mehr lesenBeschäftigt ein Bundesland jemanden trotz fehlenden Lehramtsstudiums mehr als zehn Jahre lang als Schulleiter, so kann es sich nach verlorenem Kündigungsschutzprozess nicht darauf berufen, dass eine Weiterbeschäftigung rechtlich unzulässig sei. Das Bundesarbeitsgericht betonte, dass die Anforderungen aus dem Berliner Schulgesetz an einen Schulleiter allenfalls Mitbewerber schützten. Das Land könne daraus keinen Schutz vor seinen eigenen Entscheidungen ableiten.
Mehr lesenDer umstrittene AfD-Politiker Jens Maier soll nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag im Herbst 2021 nicht wieder als Richter in Sachsen arbeiten. Der Freistaat wehrt sich auf rechtlichem Weg gegen eine Weiterbeschäftigung des als rechtsextrem eingestuften Juristen. Zwar bestehe ein Rückführungsnanspruch für den ehemaligen Abgeordneten, aber das Land will versuchen eine Versetzung in den Ruhestand zu erreichen.
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